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Waarschuwing BaFin Germany - 2020-Jun-03
03.06.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte
Arveras UG (haftungsbeschränkt), Berlin: BaFin ordnet Einstel-lung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020 gegenüber der Ar-veras UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr un-erlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Arveras UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäfts-konto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diver-se ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig.